Ab wann können Projekte eingereicht werden?
Für das sogenannte »Regelprogramm« wird die Zukunftsagentur in den kommenden Jahren Förderaufrufe zu den vier Zukunftsfelder des Rheinischen Reviers starten. Zuvor muss der Bundestag das Strukturstärkungsgesetz sowie das Kohleausstiegsgesetz auf Bundesebene verabschieden. Dies soll voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2020 geschehen. Parallel dazu wird schon an ersten Förderaufrufen gearbeitet. Diese können aber frühestens im Herbst 2020 erscheinen. Erst wenn dies geschehen ist, können sich Projekte in Anpassung an die jeweils geltenden Förderkonditionen um diese Fördermittel bewerben.
Neben dem Regelprogramm gibt es noch folgende weitere Fördermöglichkeit:
Ergänzend gibt es bereits seit 2017 das Förderprogramm »Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier«, das insbesondere für KMU entwickelt wurde. Förderungen aus diesem Programm werden bereits im Rheinischen Revier umgesetzt.